StVO-Novelle: Der Bundesrat hat am Freitag, dem 08.10.2021, höhere Bußgelder beschlossen, die jedoch frühestens ab November 2021 gelten werden. Lange Zeit war es ein Hin- und Her zwischen dem Verkehrsministerium und den Ministerchefs der Bundesländer. Nachdem die bereits 2020 in Kraft getretenen Bußgelder vorerst ausgesetzt wurden, konnten sich die Länderchefs jetzt auf einen Kompromiss einigen.
Inhaltsverzeichnis
Schärfer geahndet werden mit der Neuregelung:
- das Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit, Fahrverbotsgrenzen bleiben jedoch unberührt.
- das Falschparken und Halten in zweiter Reihe
- das Nichtbilden einer Rettungsgasse
Die schärferen Regeln im Bereich Falschparken sollen vor allem Fahrradfahrer und Fußgänger zugutekommen und die Mobilität im Alltag verbessern.
Höhere Bußgelder für Falschparker
Wer sein Fahrzeug im Halteverbot oder Parkverbot abstellt, der muss zukünftig mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen. Steht das Fahrzeug länger als eine halbe Stunde und sorgt dabei für eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, wird ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro fällig. Mit 100 Euro und einem Punkt in Flensburg muss derjenige rechnen, wer Rettungsfahrzeuge behindert oder einen Feuerwehr- oder Rettungsweg versperrt.
Spannend wird es für Radfahrer: auch wenn diese nicht direkt etwas von dem Bußgeld haben, könnte die Regelung durchaus zu mehr freien Radwegen führen. So muss jeder mit einem Punkt in Flensburg und einem Bußgeld von 80 Euro rechnen, wer einen Geh- und Radweg länger als eine Stunde blockiert.
Parksünder müssen aufpassen
Hier ein Auszug der Park- und Halteverstöße. Wer in Zukunft den Rad- und Gehweg versperrt, muss tiefer in die Tasche greifen und riskiert unter Umständen sogar einen Punkt in Flensburg.
Verstoß | Strafe | Punkte | |
Parkverbot missachtet | 25 Euro | – | |
– länger als 1 Std. | 40 Euro | – | |
– länger als 1 Std. mit Behinderung Anderer | 50 Euro | – | |
– mit Behinderung | 40 Euro | – | |
In zweiter Reihe geparkt | 55 Euro | – | |
– mit Behinderung | 80 Euro | 1 | |
– mit Gefährdung | 90 Euro | 1 | |
– mit Sachbeschädigung | 110 Euro | 1 | |
– länger als 15 Min. | 85 Euro | 1 | |
– länger als 15 Min. mit Behinderung | 90 Euro | 1 | |
Unerlaubt auf Geh- und Radweg geparkt | 55 Euro | – | |
– mit Behinderung | 70 Euro | 1 | |
– mit Gefährdung | 80 Euro | 1 | |
– mit Sachbeschädigung | 100 Euro | 1 | |
– länger als 30 Min. | 70 Euro | 1 | |
– länger als 30 Min. mit Behinderung | 80 Euro | 1 |
Quelle der Strafen: bmvi.de / Referentenentwurf zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung. Neben den hier im Artikel aufgeführten Strafen gibt es noch weitere Änderungen, speziell in Bezug auf Geschwindigkeitsübertretungen und anderen Fehlverhalten.
Meinung
Höhere Strafen mögen sicherlich einige Verkehrsteilnehmer vor einem Fehlverhalten abschrecken, sie bekämpfen jedoch nur die Symptome. Die Infrastrukturen der Städte muss auf den Radverkehr ausgelegt werden, bauartbedinge Abgrenzungen und feste Straßen nur für den Radverkehr erfordern keine höheren Strafen.