Auch wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, sollte auf seine Geschwindigkeit achten. Wer zu schnell fährt und somit die allgemeine Sorgfaltspflicht verletzt, riskiert unter Umständen sogar den Führerschein. Denn nicht nur eine Geldbuße, sondern auch Punkte können drohen.
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Eine angemessene Geschwindigkeit ist grundlegend
In Deutschland gibt es keine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer. Es gelten jedoch die verschiedenen Regelungen in unterschiedlichen Verkehrsbereichen. Zudem gilt immer auch der Grundsatz einer angemessenen und situationsbezogenen Geschwindigkeit. Das bedeutet, dass nur so schnell gefahren werden sollte, wie es die vorliegenden Verkehrsbedingungen hergeben.
Gibt es einen Unterschied zwischen Radweg und Straße?
Nein, denn auch auf dem Radweg muss man sich den entsprechenden Gegebenheiten anpassen. So ist ein Radweg oftmals auch mal uneben und Gefahren entlang des Radwegs sind durchaus vorhanden, z. B. durch parkende Autos, Gegenverkehr oder kreuzende Fußgänger. Wer sich hier nicht den Bedingungen anpasst, fährt im Zweifelsfall zu schnell.
Wann Bußgeld und Punkte drohen
Fährt man also mit dem Fahrrad zum Beispiel in einem verkehrsberuhigten Bereich (Spielstraße, Fußgängerzone) schneller als die erlaubten 7 km/h, drohen bereits 30 € – 35 € Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Gleiches gilt, wenn Radfahrer innerhalb geschlossener Ortschaften die vorgeschriebenen 30 oder 50 km/h überschreiten. Der Grund dafür liegt auch hier darin, dass die Geschwindigkeit darüber hinaus in den meisten Fällen nicht angemessen ist. Wer hier zu schnell unterwegs ist, riskiert ebenso Bußgeld und Punkte. Oft vergessen Radfahrer, dass aufgestellte Schilder auch für sie gelten.
Sonderregelungen für E-Bikes und Pedelecs
Unbedingt ist darauf zu achten, dass herkömmliche E-Bikes diesen Regeln unterliegen, Anderes jedoch für die noch schnelleren S-Pedelecs gilt. Letztere gelten als Kleinkrafträder und unterliegen somit anderen Vorschriften. Selbstredend gilt aber auch hier die jeweils vorliegende Geschwindigkeitsbegrenzung.
Fazit – Geschwindigkeitsbegrenzungen für Radfahrer
Wer mit gesundem Menschenverstand unterwegs ist und nur so schnell fährt, wie es die Verkehrssituation oder die Verkehrsschilder zulassen, ist auf der sicheren Seite. Als Richtwert lässt sich sagen, dass niemand im Straßenverkehr mit einem schnelleren Rad- als Autofahrer rechnen muss.
Entsprechend sollten Radfahrer zugunsten der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und aufgrund der drohenden Strafen auch ihre Geschwindigkeit angemessen anpassen. Übrigens ist es unerheblich, ob das Fahrrad einen Fahrradcomputer hat. Wenn sichtbar ist, dass ein Radfahrer sich schneller im Verkehr bewegt als zulässig, treten die o. g. Regelungen in Kraft.
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