Viele Arbeitnehmer fahren mit dem Fahrrad zur Arbeit. Was viele nicht wissen: auch hier lohnt sich ein Blick in die steuerlichen Regelungen. Denn auch wer mit dem Fahrrad pendelt, hat Anspruch auf die sogenannte „Pendlerpauschale“. Jedoch gibt es einige Dinge zu beachten. Welche das sind, berichten wir in diesem Artikel.
Inhaltsverzeichnis
Wie wird die Pendlerpauschale berechnet?
Die Pendlerpauschale errechnet sich aus der kürzesten Strecke zwischen dem Wohnsitz und der Arbeitsstätte oder einem festgelegten Sammelpunkt des Betriebs. Die anfallenden Kilometer werden für den Hin- und Rückweg addiert. Dabei ist es irrelevant, ob die Strecke mehrmals am Tag gefahren wird, sie wird nur einfach berechnet. Es wird grundsätzlich auf volle Kilometer abgerundet. Ebenso werden lediglich die tatsächlichen Arbeitstage gezählt. Urlaubs-, Krankheits-, oder Feiertage werden demnach nicht berücksichtigt. Welche Art von Arbeitsvertrag der Pendler hat, spielt bei der Berechnung keine Rolle.
In welcher Höhe kann ich Kosten geltend machen?
Für jeden gefahrenen Kilometer bis zu einer Strecke von 20 km beträgt die Pauschale 30 Cent. Ab dem 21. Kilometer erhöht sich die Pauschale auf 38 Cent. Rückwirkend ist letztere Regelung seit dem 1.01.2022 anwendbar. Diese Vorschriften gelten bis zum Jahr 2026. Es gilt eine maximale Höhe von 4.500 €, die Pendler jährlich als Reisekosten gelten machen können.
Kilometerpauschale Rechner
Der Rechner dient als OrientierungshilfeDarf ich das Verkehrsmittel wechseln?
Mit dem Fahrrad zum Bahnhof und in die Bahn umsteigen? Vom nächsten Bahnhof zu Fuß weiter ins Büro? Auch das ist möglich und absetzbar. Grundsätzlich sieht das Einkommensteuergesetz vor, dass alle Verkehrsteilnehmer ihren Arbeitsweg in der Steuererklärung als „Werbungskosten“ geltend machen können.
Darf ich die Strecke mit dem Fahrrad bei Dienstreisen absetzen?
Dienstreisen werden, anders als die gewöhnlichen Fahrten, als „Kilometerpauschale“ abgerechnet. Die Höhe richtet sich hier nach dem jeweiligen Arbeitgeber und dessen Spesenrichtlinien. Üblich ist eine Kilometerpauschale von 30 Cent pro Kilometer. Dies ist jedoch gesetzlich nicht vorgegeben und kann variieren.
Pendlerpauschale Fahrrad – Kilometer, die sich lohnen!
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich der genaue Blick auf die gefahrenen Kilometer lohnt. Selbst bei kurzen Strecken kommen auf das Jahr gesehen einige Kilometer zusammen. Für Langstrecken-Pendler ab 21 km ist es umso attraktiver. Die Möglichkeit auch verschiedene Verkehrsmittel zu nutzen, berücksichtigt die oftmals notwendige Flexibilität von Pendlern. Auch die Nutzung eines E-Bikes unterliegt den hier erwähnten Regelungen.
Hinweis: Keine Rechtsberatung