Ist die Anschaffung eines E-Bikes günstiger, wenn dies durch ein Leasing geschieht und welche Vor- und Nachteile hat ein E-Bike Leasing eigentlich? Immer mehr Arbeitnehmer entscheiden sich für ein Dienstrad und nutzen die Möglichkeit der Entgeltumwandlung.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Wie das Fahrradleasing als Dienstrad funktioniert
- 2 Wer das Fahrradleasing in Anspruch nehmen kann
- 3 Kann mehr als ein Fahrrad geleast werden?
- 4 Kostenlose Diensträder für den Arbeitnehmer möglich
- 5 Leasingfähiges Zubehör
- 6 Lastenräder und Spezialräder
- 7 Das Dienstrad privat nutzen
- 8 Pendlerpauschale bzw. Fahrtkosten mit dem E-Bike Leasing
- 9 Sozialabgaben und Rentenleistungen
- 10 Inspektionen und Wartungskosten
- 11 Nach dem Leasing das Fahrrad übernehmen
- 12 Fahrradversicherung und Fahrradschloss
Wie das Fahrradleasing als Dienstrad funktioniert
Das Grundprinzip ist denkbar einfach erklärt. Der Arbeitnehmer bekommt seitens des Arbeitgebers die Möglichkeit, sich ein Fahrrad zu leasen. Die Leasingrate wird dabei vom Bruttolohn des Arbeitnehmers abgezogen. Dies bedeutet, dass der Bruttolohn sich verringert und der zu versteuernde Bruttolohn dadurch sinkt. Diese Gehaltsumwandlung stellt einen geldwerten Vorteil dar, der wieder ausgeglichen werden muss. Dazu wird der Bruttolistenpreis des Fahrrads/E-Bikes herangezogen und mit 0,25 % versteuert (Stand: 1. Januar 2020). Dies gilt für E-Bikes bzw. für E-Dienstfahrzeuge.
Beispielrechnung: 3500 Euro (Bruttopreis Fahrrad) / 100*0,25 = 8,75 Euro
Die 8,75 Euro werden jetzt auf das Gehalt aufgerechnet und müssen somit wieder versteuert werden. Ein Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, je nach Fahrrad / E-Bike, bis 35 % bis 40 % gegenüber dem Kauf eines neuen Fahrrads einzusparen.
Anteil Versteuerung berechnen
Wer das Fahrradleasing in Anspruch nehmen kann
Nicht jeder Angestellte und Arbeitnehmer kann ein Dienstrad leasen. Damit dies möglich wird, muss der Arbeitgeber bei einem entsprechenden Leasinganbieter einen Rahmenvertrag abschließen. Ist der Arbeitgeber nicht dazu bereit, fällt das Dienstradleasing für den Arbeitnehmer leider raus. In größeren Betrieben kann der Zusammenschluss mehrerer Kollegen und das Herantreten an den Arbeitgeber durchaus sinnvoll sein, um diesen von dem Angebot zu überzeugen.
Ist der Arbeitgeber bei mindestens einem Anbieter registriert, können Sie das Fahrrad im stationären Fachhandel als auch im gut sortieren Onlinehandel kaufen. So arbeiten zum Beispiel Rosebikes oder auch Lucky Bike mit verschiedenen Leasinganbietern zusammen.
Kann mehr als ein Fahrrad geleast werden?
Wie viele Fahrräder pro Arbeitnehmer geleast werden können, bestimmt der Rahmenvertrag zwischen dem Leasinganbieter und dem Arbeitgeber. Das Fahrrad selbst sucht sich der Arbeitnehmer aus. Es ist teilweise auch möglich, dass ein Arbeitnehmer für sich und seine Familie Bikeleasing in Anspruch nimmt. Auch Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst können stellenweise in einigen Bundesländern ein Dienstradleasing in Anspruch nehmen. Hamburg und Baden-Württemberg bieten diese Möglichkeit zurzeit an, in Schleswig-Holstein soll es im Herbst 2022 kommen. Wer keine Möglichkeit hat das Fahrrad oder E-Bike über ein Leasing zu bekommen, kann sich das Thema E-Bike Finanzierung ansehen. Bekannte Anbieter aus dem Bereich sind zum Beispiel:
- JobRad
- Eurorad
- Businessbike
- Easybikeleasing
- Mein-Dienstrad
Anbieter | Versicherung Pflicht | Fahrradschloss | Zubehör | Leasingrechner |
---|---|---|---|---|
JobRad | ja | ab 49 Euro | möglich | zum Rechner |
Eurorad | ja | ab 50 Euro | möglich | zum Rechner |
Bikeleasing-Service | ja | ab 48 Euro | möglich | zum Rechner |
Kostenlose Diensträder für den Arbeitnehmer möglich
Diese Möglichkeit besteht, wenn der Arbeitgeber die Kosten für das Leasingfahrrad zu 100 % selbst übernimmt und dem Arbeitnehmer kein Geld vom Bruttogehalt abgezogen wird, das sogenannte Gehaltsextra. In diesem Fall wird die 0 % Regelung für alle Fahrräder / E-Bikes angewandt, die ab dem 01.01.2019 dem Arbeitnehmer überlassen wurden. Aktuell gilt diese Regelung bis zum 31.12.2030.
Leasingfähiges Zubehör
Neben dem Rad selbst, kann auch Fahrradzubehör geleast werden. Dazu zählen bei vielen Anbieter zum Beispiel ein Fahrradschloss, Fahrradbeleuchtung, Schutzbleche oder auch Fahrradtaschen. Wichtig ist jedoch, dass dieses Zubehör bereits im Angebot für das Leasing enthalten ist und nicht nachträglich gekauft wird.
Lastenräder und Spezialräder
Es können nicht nur normale Fahrräder und E-Bikes über das Fahrradleasing angeschafft, auch Lastenräder oder Spezialfahrzeuge können über das Bike-Leasing gefahren werden. Wie teuer die Fahrräder maximal sein dürfen, hängt vom jeweiligen Leasinganbieter ab.
Das Dienstrad privat nutzen
Es ist erlaubt, dass das Fahrrad aus dem Dienstradleasing auch uneingeschränkt privat genutzt werden darf. Die Fahrradtour am Wochenende oder der Urlaub mit dem Rad, alles kein Problem mit dem Dienstrad. Wer sich ein Firmenfahrrad least, der ist keineswegs verpflichtet, mit diesem Fahrrad zur Arbeit zu fahren.
Pendlerpauschale bzw. Fahrtkosten mit dem E-Bike Leasing
Das geleaste Fahrrad oder E-Bike kann genauso bei der Kilometerpauschale bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. Die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz sind mit jeweils gültigem Satz (z.B. 30 Cent pro Kilometer) steuerlich absetzbar.
Sozialabgaben und Rentenleistungen
Kritische Stimmen weisen darauf hin, dass durch den reduzierten Bruttolohn die Abgaben für die Sozialleistungen, Rentenzahlungen und somit auch der Anspruch für Arbeitslosen- und Elterngeld sinkt. Demnach hat ein Arbeitnehmer einen minimalen Nachteil bei der späteren Rentenauszahlung. Das Prinzip ist recht einfach erklärt. Die Rentenabgaben beziehen sich auf den Bruttolohn. Ist dieser 2970 Euro und nicht mehr 3000 Euro, so ist der eingezahlte Anteil an Beiträgen geringer.
Inspektionen und Wartungskosten
Die Kosten für Reparaturen, Serviceintervalle und Wartungen liegen beim Leasingnehmer, also beim Arbeitnehmer. Wer Kleinigkeiten gerne selbst behebt, kann sich unsere kostenlose Checkliste ansehen.
Nach dem Leasing das Fahrrad übernehmen
Wer nach dem Leasing kein neues Fahrrad möchte, der kann das Bike ablösen. Oftmals werden hierbei Ablösesummen von 15 bis 20 Prozent des Neupreises gezahlt. Bei einem 3500 Euro teurem E-Bike würde dies eine Ablösesumme von 525 Euro bis 700 Euro entsprechen. Rechnet man mit einer vorherigen Leasingrate von 50 Euro pro Monat, so hätte man das 3000 Euro teure Fahrrad nach 36 Monaten Laufzeit für ca. 2325 Euro (bei 15 % Ablösesumme) bekommen. Nun kommt jedoch noch die Versicherungssumme über die 36 Monate mit dazu. Gehen wir von einer mtl. Prämie von 15 Euro aus, so zahlt man in 3 Jahren weitere 540 Euro. Das Fahrrad kostet dann, inklusive der Versicherung in den 3 Jahren: 2865 Euro.
Fahrradversicherung und Fahrradschloss
Wir haben verschiedene Dienstradanbieter angeschrieben und nachgefragt, ob der Abschluss einer Fahrradversicherung Pflicht ist und ob die Leasinggesellschaft ein bestimmtes Fahrradschloss empfiehlt. Der Abschluss einer Versicherung ist bei allen Anbietern, die uns geantwortet haben, Pflicht. Hierbei werden umfangreiche Leistungen geboten und neben dem Fahrrad selbst bieten einige der Leasing-Versicherungen auch einen Vollkaskoschutz, Vandalismus, Sturzschäden, Elektronikschäden, Verschleißschutz oder auch Übernahme von Kosten für Inspektionen an. Auch bei der Versicherung kann zwischen verschiedenen Tarifen gewählt werden. Die Tarife nennen sich zum Beispiel „Rundumschutz Premium“, „Basis“ oder „PremiumPLUS“.
Ein konkretes Fahrradschloss wurde nur in Teilen benannt, grundsätzlich lässt sich jedoch festhalten, Fahrradschlösser um 50 Euro können als Zubehör mit über das Leasing laufen und müssen über eine Rechnung nachgewiesen werden. Dazu erfüllen Schlösser dieser Preiskategorie oftmals bestimmte Sicherheitslevel, so einer der angefragten Leasinganbieter. Genannt wurde dabei zum Beispiel der Hersteller ABUS und seine Schlösser. Passende Schlösser wären dabei zum Beispiel das ABUS Bordo Granit Xplus, das Abus Bordo Big oder auch das Abus Granit CityChain X Plus. Weitere Hinweise zum sicheren Abschließen haben wir im Beitrag zum Schutz vor Fahrraddiebstahl aufgeführt.